Beide Titel sind in Bezug auf die Qualifikation gleichwertig mit Bezug auf das Passivhaus relevante Wissen. Auch die Voraussetzungen für die Erlangung dieses Zertifikats und für die Verlängerung sind gleich. Normalerweise arbeiten Passivhaus-Planer in Planungsbüros an der konkreten Umsetzung des Passivhaus-Standards, während Passivhaus-Berater in der Regel durch ihre Arbeit als Forscher oder Sprecher oder als Entscheidungsträger in Behörden zur Verbreitung beitragen.
Eine klare Klassifizierung ist aufgrund der unterschiedlichen Bildungsabschlüsse, Berufe und der gesetzlichen Bestimmungen für Gebäude weltweit nicht immer einfach. Aus diesem Grund hat das Passivhaus Institut zwei Möglichkeiten zur Klassifizierung als "Zertifiziertes Passivhausplaner" festgelegt:
- Nachweis einer Bildungsqualifikation, die es Ihnen ermöglicht, Gebäude oder technische Gebäudeausrüstung selbstständig zu planen. Dieser Bildungsabschluss sollte ein bestimmtes Niveau erreicht haben (z.B. Diplom- oder Bachelorabschluss) und in einem Fachgebiet erworben worden sein, das sich in erster Linie mit der Planung von Gebäuden oder der Gebäudetechnik befasst.
- Nachweis der Mitgliedschaft in einer Institution, deren Mitglieder zur Erbringung von Planungsleistungen berechtigt sind, die der Genehmigung durch ein Bauamt (z.B. Architektenkammer) unterliegen. Im Zweifelsfall und außerhalb Deutschlands ist der Kurs-/Prüfungsleiter oder die Bewertungsstelle zu kontaktieren.
Ausbildungsabschlüsse in den folgenden Bereichen werden dem Titel Passivhaus-Planer zugeordnet (Beispiele):
- Architekt oder Innenarchitekt
- Bauingenieur oder Holzbauingenieur
- Bauphysiker
- Gebäude- und Energietechniker
- Maurermeister oder Zimmerermeister
- Staatl. gepr. Techniker, Fachrichtung Bautechnik, Hochbau
- Staatl. gepr. Techniker, Fachrichtung Sanitär-, Heizungs-, Lüftungstechnik
- Staatl. gepr. Techniker, Fachrichtung Versorgungstechnik
Ausbildungsabschlüsse in den folgenden Bereichen werden dem Titel Passivhaus-Berater zugeordnet (Beispiele):
- Dipl. Chemiker
- Ingenieur Elektrotechnik
- Ingenieur Produktionstechnik
- Ingenieur Umwelttechnik u. Ressourcenmanagement
- Fachingenieur Umweltschutz im Bauwesen
- Umweltingenieur
- Meister f. Lüftungsanlagenbau, Gasinstallation, Wasserleitungsinstallation
- Schreinermeister
- Staatl. gepr. Techniker, Fachrichtung Elektronik
- Energieberater
- Bauzeichner
- Geometer
- Holztechniker Fensterbau
- Geschäftsführer
- Immobilienkaufmann
- Ökonom
Die Listen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie dienen lediglich zur Orientierung.
► Senden Sie einfach eine Kopie des Nachweises an Ihren Kurs-/Prüfungsleiter oder Ihre Prüfstelle. Der erworbene Berater-Titel kann in den Planer-Titel umgewandelt werden, wenn dieser erst später eingeholt und eingereicht wird (z.B. durch eine Prüfung während der Schulung). Wird kein Nachweis erbracht, wird der Berater-Titel nach erfolgreicher Qualifikation verliehen.