Vielen Dank für Ihr Interesse an der Verbreitung des Wissens über Passivhäuser! Um Kurs-/Prüfungsanbieter zu werden und die vom Passivhaus Institut entwickelten Kursmaterialien verwenden zu dürfen, gehen Sie bitte wie nachstehend beschrieben vor. Für weitere Informationen klicken Sie auf die einzelnen Felder!
Füllen Sie den Antrag auf Akkreditierung als Prüfungsanbieter aus und senden Sie es uns dann per Post oder E-Mail zu. Wir benötigen die Unterschrift jedes Instruktors des Kurses.
Nach Eingang der ausgefüllten Bewerbung entscheiden wir, ob eine antragstellende Institution für die Aufnahme als Kurs-/Prüfungsanbieter geeignet ist.
Falls der Antrag angenommen wird, senden wir Ihnen die entsprechenden Verträge zu. Es gibt einen Vertrag über die Zulassung zum Kurs-/Prüfungsanbieter und einen über das Recht zur Nutzung des Kursmaterials (siehe unten).
Train-the-Trainer-Workshops werden einmal im Jahr am Passivhaus Institut angeboten. Diese Online-schulung beinhaltet Fachgespräche, detaillierte Informationen zu Kursmaterialien, Prüfungsablauf, Unterrichtstechniken sowie Tipps und Tricks für den Passivhausunterricht.
Der Termin für den nächsten Train-the-Trainer-Workshop ONLINE in englischer Sprache ist 12./13 & 16. /17. Mai 2022 (Halbtageskurse).
Es gibt keine besonderen Kriterien, aber Sie werden Folgendes benötigen:
Für die eigentliche Akkreditierung als Kurs-/Prüfungsanbieter fällt keine Gebühr an. Gebühren entstehen erst, wenn eine Prüfung des Passivhaus Instituts angeboten wird.
Für Kurse können Sie eigenes Material verwenden oder das vom PH Institut erstellte Kursmaterial:
Bitte beachten Sie, dass Kursmaterialien des PH Instituts (und dessen Übersetzungen) nur als Vorbereitung auf die Prüfungen des PH Instituts verwendet werden dürfen. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie Kursmaterial des PH Instituts verwenden möchten, ohne eine Prüfung anzubieten.
Das Kursmaterial ist in mehreren Sprachen erhältlich. Kontaktieren Sie uns, um das Nutzungsrecht des Kursmaterials in Ihrer Sprache zu erhalten. Qualifizierte Kurs-/Prüfungsanbieter können auch ein Übersetzungsrecht erhalten.
Einige Beispielfolien sowie mehr Informationen über Gebührenordnungen und Lernziele können Sie in den Anlagen für Planer/Berater und Handwerker finden.